2G-Regelung ab 24.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder! Seit Mittwoch, dem 24.11.2021 hat die Landesregierung NRW eine neue CoronaSchVO erlassen, nach der gem. §4 Abs. (2)3 1die “gemeinsame Sportausübung … auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum”“nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt” werden darf.
1Die aktuellste Verordnung vom 19.02.2022 regelt den Sachverhalt in §4 . (2) 3 und läuft bis zum 09.03.2022.

Wir weisen deshalb darauf hin, dass bis zum Auslauf der Regelung, nur noch geimpfte oder genesene Vereinsmitglieder an den Lauftreff-Trainings und -Veranstaltungen teilnehmen können (“2G-Regelung”).

Da wir als Veranstalter verpflichtet sind, die “Nachweise einer Immunisierung … zu kontrollieren“, möchten wir euch deshalb bitten, einmalig eure Nachweise (Handy mit Impfzertifikat) zum Lauftreff mitzubringen und dem entsprechenden Betreuer der Gruppe vorzuweisen. Ihr könnt aber auch euer Impfzertifikat (QR-Code) vorab per eMail oder WhatsApp an den Lauftreff (Vorstand oder IT-Team) schicken.

Nach Überprüfung des Impfnachweises werden wir diesen mit eurer Zustimmung in unserem Mitgliederverzeichnis eintragen (nur einfacher Hinweis “geimpft/genesen“) und diese Liste den Betreuern zur Verfügung stellen, so dass ihr nicht bei jedem Lauf eueren Nachweis dabei haben müsst.

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