Liebe Vereinsmitglieder! Seit Mittwoch, dem 24.11.2021 hat die Landesregierung NRW eine neue CoronaSchVO erlassen, nach der gem. §4 Abs. (2)3 1die “gemeinsame Sportausübung … auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum” … “nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt” werden darf.
1Die aktuellste Verordnung vom 19.02.2022 regelt den Sachverhalt in §4 . (2) 3 und läuft bis zum 09.03.2022.
Wir weisen deshalb darauf hin, dass bis zum Auslauf der Regelung, nur noch geimpfte oder genesene Vereinsmitglieder an den Lauftreff-Trainings und -Veranstaltungen teilnehmen können (“2G-Regelung”).
Da wir als Veranstalter verpflichtet sind, die “Nachweise einer Immunisierung … zu kontrollieren“, möchten wir euch deshalb bitten, einmalig eure Nachweise (Handy mit Impfzertifikat) zum Lauftreff mitzubringen und dem entsprechenden Betreuer der Gruppe vorzuweisen. Ihr könnt aber auch euer Impfzertifikat (QR-Code) vorab per eMail oder WhatsApp an den Lauftreff (Vorstand oder IT-Team) schicken.
Nach Überprüfung des Impfnachweises werden wir diesen mit eurer Zustimmung in unserem Mitgliederverzeichnis eintragen (nur einfacher Hinweis “geimpft/genesen“) und diese Liste den Betreuern zur Verfügung stellen, so dass ihr nicht bei jedem Lauf eueren Nachweis dabei haben müsst.